Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: Alle wichtigen Fakten für Unternehmen

Einleitung: Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist es, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und sicherzustellen, dass Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen genutzt werden können. Das BFSG basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act – EAA) und verpflichtet Unternehmen in Deutschland, digitale Barrieren abzubauen.

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten, Online-Shops, Apps und digitale Services so gestaltet sind, dass sie von Menschen mit Seh-, Hör-, Mobilitäts- oder kognitiven Beeinträchtigungen problemlos genutzt werden können. Diese neue Gesetzgebung stellt nicht nur eine Herausforderung dar, sondern bietet auch eine große Chance: Barrierefreiheit verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle und erhöht die Reichweite digitaler Angebote.

Warum wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz eingeführt?

Die Einführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes hat einen klaren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Hintergrund.

  1. Inklusion und Gleichberechtigung
    • Barrieren im digitalen Raum schließen Millionen von Menschen von der Teilhabe an wichtigen Dienstleistungen und Informationen aus. Das BFSG sorgt dafür, dass diese Benachteiligung abgebaut wird und digitale Angebote für alle gleichermaßen zugänglich sind.
  2. Anpassung an europäische Richtlinien
    • Die EU-Richtlinie 2019/882 legt verbindliche Standards für die Barrierefreiheit in allen Mitgliedsstaaten fest. Deutschland setzt diese Richtlinie mit dem BFSG um. Unternehmen, die ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten, können somit auch auf europäischer Ebene wettbewerbsfähig bleiben.
  3. Zukunftssicherheit für Unternehmen
    • Barrierefreiheit wird künftig ein zentraler Wettbewerbsfaktor sein. Bereits heute legen Suchmaschinen wie Google Wert auf eine zugängliche und benutzerfreundliche Gestaltung von Webseiten. Unternehmen, die sich frühzeitig anpassen, profitieren von besseren Rankings, höherer Reichweite und einer größeren Zielgruppe.

Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?

Verpflichtete Unternehmen und Branchen

Das BFSG betrifft Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Dazu gehören insbesondere:

  • Online-Shops & E-Commerce
  • Banken & Finanzdienstleister (Online-Banking, Apps)
  • Versicherungen (digitale Vertragsabschlüsse, Kundenportale)
  • Telekommunikationsanbieter
  • Verkehrsunternehmen (Buchungssysteme für Tickets, Apps)
  • Medien- und Streamingdienste (Untertitelung, Audiodeskriptionen)

Ausnahmen: Kleinstunternehmen

Nicht alle Unternehmen sind gleichermaßen verpflichtet. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro sind von den Verpflichtungen ausgenommen. Dennoch kann es auch für kleine Unternehmen vorteilhaft sein, digitale Barrierefreiheit freiwillig umzusetzen, um eine größere Zielgruppe zu erreichen.

Was sind die konkreten Anforderungen an digitale Barrierefreiheit?

Das BFSG orientiert sich an den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, insbesondere an den Anforderungen der Stufe AA. Diese Richtlinien definieren vier zentrale Prinzipien:

  1. Wahrnehmbarkeit
    1. Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder und Grafiken
    2. Untertitel für Videos und Audiodeskriptionen
    3. Texte müssen kontrastreich und skalierbar sein
  2. Bedienbarkeit
    • Alle Funktionen müssen per Tastatur steuerbar sein
    • Vermeidung von Zeitlimits oder Blinkeffekten
    • Konsistente und intuitive Navigation
  3. Verständlichkeit
    • Leichte Sprache für wichtige Inhalte
    • Eindeutige Fehlermeldungen und Hilfestellungen
  4. Robustheit
    • Kompatibilität mit Screenreadern und assistiven Technologien
    • Barrierefreie Formulare und interaktive Elemente

Welche Fristen gelten für die Umsetzung?

Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind alle neuen und bestehenden digitalen Angebote verpflichtet, die Anforderungen an Barrierefreiheit zu erfüllen.

  • Neuerstellte Webseiten und Apps müssen direkt barrierefrei sein.
  • Bestehende Angebote müssen bis zur Frist angepasst werden.
  • Für Selbstbedienungsterminals gelten Übergangsfristen bis 2040.

Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um eine barrierefreie Umgestaltung ihrer digitalen Angebote vorzubereiten.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Unternehmen, die die Vorgaben nicht einhalten, müssen mit Sanktionen rechnen:

  • Bußgelder bis zu 100.000 Euro
  • Abmahnungen und Vertriebsverbote
  • Reputationsverlust durch negative öffentliche Wahrnehmung

Vorteile der Barrierefreiheit für Unternehmen

Neben der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen bringt digitale Barrierefreiheit zahlreiche Vorteile:

  1. Erhöhte Reichweite
    • Barrierefreie Webseiten können von mehr Menschen genutzt werden, darunter auch ältere Menschen und Nutzer mit Behinderungen.
  2. Bessere Suchmaschinenplatzierung (SEO)
    • Google bevorzugt barrierefreie Webseiten und verbessert deren Ranking in den Suchergebnissen.
  3. Verbesserte Nutzererfahrung
    • Klare Strukturen, bessere Lesbarkeit und intuitive Bedienung machen eine Webseite für alle Nutzer angenehmer.
  4. Wettbewerbsvorteil
    • Unternehmen, die frühzeitig auf Barrierefreiheit setzen, sichern sich langfristige Wettbewerbsvorteile.

Fazit: Jetzt handeln und Barrierefreiheit umsetzen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 ist eine wichtige gesetzliche Neuerung, die Unternehmen zur digitalen Inklusion verpflichtet.

Wer jetzt handelt, kann nicht nur rechtliche Konsequenzen vermeiden, sondern auch von den zahlreichen Vorteilen profitieren. Unternehmen sollten ihre Webseiten, Online-Shops und digitalen Dienstleistungen rechtzeitig überprüfen und anpassen.

Barrierefreiheit ist kein Hindernis, sondern eine Chance für mehr Reichweite, bessere Nutzererfahrung und eine starke Marktposition.

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